inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 2-7 Werktage
Produktdetails
Sicherheit bei Akkuanwendungen. Der Isolierring am Akku ist neben dem Schrumpfschlauch das wichtigste Bestandteil der Isolierung. Dieser schützt den Akku von ungewollten Kurzschlüssen an der Stirnseite (Pluspol) wo die Gefahr eines Kurzschlusses durch die Nähe der Pole am höchsten ist.
Isolierringe (Isolierscheiben) für die Reparatur beschädigter Akkus.
Anwendungsbeispiele: Neuverschrumpfung von Akkus.
Die Isolierringe sind temperaturbeständig bis 150 °C und einseitig selbstklebend, somit lassen sie sich bei einer Neuverschrumpfung problemlos und ohne großen Aufwand anbringen.
Größe: Außendurchmesser: 17 mm; Innendurchmesser 7 mm; Dicke 0,3 mm
Lieferumfang: 1 Stück beinhaltet 8 Isolierscheiben.
Bei einem Kauf von 5 Stück werden 40 Isolierringe geliefert.
Passend zu den Isolierringen haben wir auch Schrumpfschläuche in verschiedenen Farben. Passend zugeschnitten auf 70 mm für 18650 Zellen. Artikel Nummer: 400511
Tipps und Sicherheit:
Beschädigte Schutzummantelung und Isolierring erneuern. Zusätzlichen Schrumpfschlauch und zusätzliche Isolierscheibe anbringen, um Sicherheit zu erweitern (besonders bei Industriezellen wichtig). Ersatz bei bereits abgenutzten oder beschädigten Isolierringen oder Schrumpfschläuchen.
Viele Akku-Anbieter für die tägliche Anwendung wie Efest, Keeppower, Enerpower ect. versehen eigene Akkus bereits mit strapazierfähigen PVC-Schrumpfschläuchen, um die Sicherheit in der Anwendung zu gewährleisten. Da Industrie-Akkus zur Weiterverarbeitung gebaut werden, ist die Schutzummantelung der Zellen nicht ausreichend für tägliche Anwendungen. Eine beschädigte Schutzummantelung kann bei Li-Ion-Akku schnell zum Verhängnis werden. (Kurzschluss, Brand, Explosion etc.)
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:Hinweise zur Batterieentsorgung
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Hendelkens-Handel Stefan Kopka, Friedrich Gelsam Straße 21, 41812 Erkelenz
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (§ 17 Abs. 1 Batteriegesetz) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung (§ 17 Abs. 3 Batteriegesetz) des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“